Rechtliche Voraussetzungen Marktstand *

Wenn du Waren auf einem Markt verkaufen möchtest, musst du einige Dinge beachten. Wichtig ist es, dass du dich vorher über rechtliche Voraussetzungen für deinen Marktstand umfassend informierst.

1. Reisegewerbekarte/Gewerbeanmeldung

Es gibt Veranstaltungen, für die du keine Gewerbeanmeldung benötigst. Das sind Messen, Ausstellungen, öffentliche Feste oder das Feilbieten von Waren aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde. Näheres ergibt sich aus der Gewerbeordnung. Auskunft kann auch die zuständige Stadt oder Gemeinde erteilen. Informationen findest du auch bei der IHK. Messen und Ausstellungen dienen vorrangig nicht dem Verkauf an Privatpersonen und sind damit eher nicht zum Verkaufen geeignet.

Es gibt noch weitere Ausnahmen. Prüfe immer, was für dich zutrifft.

Willst du nur in deinem Heimatort an einem bestimmten Markt und voraussichtlich nur einmal im Jahr teilnehmen, kann es sich lohnen, nachzufragen, ob ein Verkauf ohne Reisegewerbekarte möglich ist.

Auf der sicheren Seite und unabhängig bist du jedoch, wenn du offiziell eine Reisegewerbekarte beantragst. Dafür musst du zum Gewerbeamt an deinem Heimatort gehen und den entsprechenden Antrag abgeben. Die Reisegewerbekarte kann für einen bestimmten Zeitraum oder unbegrenzt ausgestellt werden. Die Kosten sind überschaubar. Die Erteilung meiner Reisegewerbekarte hat 40,00 € gekostet. Außerdem sind noch Gebühren für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und ein Führungszeugnis von 26,00 € angefallen. Überlege Dir vorher genau, was du verkaufen möchtest. Lieber mehr aufnehmen und allgemeiner formulieren als später wieder ändern lassen. Möchtest du dein Sortiment später erweitern ist eine Änderung der Reisegewerbekarte erforderlich. Das kostet wieder Gebühren. Die Erweiterung meiner Reisegewerbekarte hat allein 30,50 € gekostet. Es ist möglich, dass die Gebühren von Ort zur Ort variieren.

Kontrolliert worden bin ich noch nie. Allerdings fühle ich mich wohler, wenn ich offiziell eine Erlaubnis für meine Tätigkeit habe.

Durch die Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Vom Finanzamt bekommst du dann einen Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung zugesandt. Hier wirst du vielleicht denken , nein, das ist mir zu kompliziert. Ist aber nicht wirklich schwierig. Den Bogen einfach ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Das Finanzamt teilt dir eine Steuernummer zu und mit deiner privaten Steuererklärung musst du dann deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen.

2. Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer musst du nicht abführen, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 22.000,00 € lag . Im laufenden Jahr darf dein Umsatz voraussichtlich 50.000,00 € nicht überschreiten. Wenn du diese Grenzen nicht überschreitest, bist du Kleinunternehmer. Das ergibt sich aus § 19 Umsatzsteuergesetz. Zum 1.1.2025 soll die untere Grenze auf 25.000 EUR und die obere Grenze auf 100.000 EUR angehoben werden. 

3. Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 €, Solange dein Gewinn darunter liegt, musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Nachlesen kannst du das in § 11 Gewerbesteuergesetz.

4. Buchführung und Einkommensteuer

Mein Tipp ist: Sei von Anfang an ordentlich. Wer mag sich schon mit dem ganzen Papier beschäftigen, wenn man lieber kreativ arbeiten möchte. Aber es rächt sich. Am Ende des Jahres einen Schuhkarton voller Belege zu sortieren, ist nicht sehr erfreulich. Ich lege alle Belege in einem Ordner ab. Kleine Quittungen aus Thermopapier kopiere ich und hefte das Original dazu. Diese Belege haben die Angewohnheit zu verblassen. Wichtig ist, dass du dir auch immer eine Quittung geben lässt. Nicht nur für die Buchhaltung benötigst du einen Beleg. Ich sehe oft noch einmal nach, wenn ich Preise kalkuliere.

Für die Steuererklärung mache ich eine Aufstellung mit meinen Einnahmen und meinen Ausgaben. Die Differenz daraus ist dann hoffentlich ein Gewinn :-). § 46 Einkommensteuergesetz regelt den sogenannten Härteausgleich. Das heißt, dass Nebeneinkünfte bis 410 € bei der Einkommensteuer steuerfrei bleiben und keine Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss. Gemeint ist dabei der Gewinn. Allerdings darfst du sonst nur angestellt und nicht selbstständig sein oder Vermietungseinkünfte haben.

Für die Einnahmen habe ich vom Finanzamt ein oranges Umsatzsteuerheft bekommen. In diesem muss ich meine Einnahmen aufschreiben. Erst fand ich das albern. Man kann ja auch den Wechselgeldbestand in der Geldbörse aufschreiben und vom Bestand am Ende des Marktes abziehen. Mir hilft das aber auch die Übersicht zu behalten und ich weiß später genau, was ich verkauft habe. Das Heft musste ich bisher mit meiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Aktuell müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Trotzdem musst du alles aufbewahren.

5. Sonstiges rechtliche Voraussetzungen Marktstand

Natürlich gibt es noch viel andere Bestimmungen. Es gibt vor allem strenge Anforderungen bei Lebensmitteln. Edelsteine, Gold und Silber darfst du auch nicht einfach verkaufen. Gemeint ist damit nicht die kleine Silberkette. Willst du dich zum Bespiel mit dem Verkauf selbst gefertigter Seifen selbstständig machen, musst du dich vorher informieren, welche Anforderungen deine Produkte erfüllen müssen. In Deutschland gibt es für alles eine Regelung :-(.

Es lohnt sich, zumindest mal zu nachzulesen, ob es etwas zu beachten gibt.

6. Hinweis rechtliche Voraussetzungen Marktstand

*Rechtlich beraten kann ich dich nicht. Das sind meine Erfahrungen und meine Informationen auf Grund von Recherchen. Benötigst du eine ausführliche Beratung, wende dich bitte an das Gewerbeamt, das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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4 Antworten auf „Rechtliche Voraussetzungen Marktstand *“

  1. Oh je, das ist ja eine Wissenschaft! Hätte ich nicht gedacht, dass man da so viel zu beachten hat. Aber es ist sicher wie mit allen Dingen – wenn man es einmal durch hat, dann geht es einfacher! Danke für deine Mühe!

  2. Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag!
    Ich habe letztes Jahr zum ersten mal Märkte gemacht.
    Und soweit komme ich auch mit der einfachen Buchhaltung ganz gut zurecht. Allerdings nur bei einem Punkt nicht. Als welche Ausgaben zählen die Marktstand-gebühren bei der EÜR?
    Evtl. kannst du mir da ja weiterhelfen. Vielen Dank! Anne

    1. Hallo Anne,

      danke für deine liebe Nachricht. Die Standgebühren gehören zu den bezogenen Leistungen. Buchhalterisch sind es Fremdleistungen. Wenn Du richtig mit einem Kontenrahmen und Konten arbeitest, kannst du dir einfach ein Konto für Standgebühren einrichten. Erstellst du dir zum Beispiel auf Excel eine EÜR würde ich einfach eine Aufwandsposition Standgebühren angeben. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast, melde dich noch einmal. Viel Erfolg weiterhin.
      Viele Grüße
      Kathrin

  3. Hallo
    Ich möchte meine selbstgemachten Sachen auf einem Kunsthandwerk verkaufen.
    Wie rechne ich das ab was ich einnehme?
    Da man keine Rechnung oder Quittung schreibt?
    Liebe Grüße Britta

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